Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastgebers Forsthaus Knau   (PDF)


Sehr geehrte Gäste, wir, vom Forsthaus Knau,
setzen unsere ganze Kraft und Erfahrung ein, um Ihren wohlverdienten Urlaubsaufenthalt
bei uns erholsam, erfolgreich und zu einem Erlebnis zu gestalten .
Hierzu tragen auch klare Regelungen über die beiderseitigen Rechte und Pflichten bei.
Sehr geehrter Gast,
bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam zu lesen. Wenn Sie das Objekt
buchen, werden diese AGB Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und uns ,Ihren
Gastgeber, geschlossenen Gastaufnahmevertrages.


1. Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen


(a) Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eins Reisevertrages
verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage
des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische
oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag
zustande kommt.
(b) Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem
Weg (Internetbuchung, E-Mail) erfolgen.
(c) Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die
Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.
(d) Wenn der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot
unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein
verbindliches Vertragsangebot vom Gastgeber an den Gast. Der Vertrag kommt in diesem
Fall zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb der genannten Frist ohne
Änderungen (Einschränkungen oder Erweiterungen) durch mündliche oder schriftliche
Bestätigung, durch Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft
annimmt.
(e) Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind
nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.


2. Bezahlung


(a) Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, Zusatzleistungen
und Nebenkosten ist am Ende des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber
zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber
und Gast getroffen.
(b) Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in
Höhe von bis 50% der gesamten Vergütung zu fordern, es sei denn, es wurde eine
abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die
Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen
AGB in Rechnung stellen.
(c) Bei Aufenthalten von mehr als eine Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für
die bereits erbrachte Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.
(d) Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich.
Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am
Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.


3. Rücktritt/Stornierung


(a) Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse
des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Rücktrittsversicherung wird
empfohlen.
(b)
Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des ve
reinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte
für Zusatzleistungen, bestehen.
Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt
grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im rahmen des gewöhnlichen
Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine
anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahme aus einer anderweitigen
Belegung, muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte
Aufwendungen, wenn keine anderweitigen Verwendung der Unterkunft mehr möglich war.
Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers:
-90% bei Unterkünften ohne Verpflegung
-80% bei Unterkünften mit Frühstück
-70% bei Halbpension
-60% bei Vollpension
Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten
Aufwendungen höher sind.


4. An- und Abreise


(a) Der Gast kann die Unterkunft am Anreisetag ab 16,00Uhr aber bis spätestens
18,00 Uhr bezogen haben, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine
Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten
Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft
anderweitig zu vergeben.
(b) Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10,00 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es
ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber
eine entsprechende Vergütung verlangen.


5. Mängel


(a) Der Gast hat die Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu
behandeln. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung
zulässig, wenn der Gastgeber diese Möglichkeit in der Objektbeschreibung vorsieht.
(b) Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel, Beschädigungen und
Störungen unverzüglich anzuzeigen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen
Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine
angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder
wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig,
wenn ihm eine Fortsetzung des Verstragverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist.


6. Haftung


Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
(a) Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist insgesamt auf der Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den
Gastgeber herbeigeführt wurde.
(b) Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für
den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden.
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen,
verjähren in 1 Jahr. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden,
die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen beruhen.


7. Schlussbestimmungen


(a) Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
(b) Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
(c) Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare
Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.

 

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